Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

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andreasj
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Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

Beitragvon andreasj » Mo. 9. Jan 2017, 16:50

Hallo,

wenn das Kind eines Kollegen erkrankt, stehen diesem gesetzlich einige Tage pro Jahr zur Verfügung, um sein Kind zu pflegen. Wie werden diese Tage in PROAD festgehalten? Unter Urlaub gibt es den Betreff "Erkrankung des Kindes", aber in diesem Fall wird Urlaub vom Mitarbeiter abgezogen (was nicht korrekt wäre). Hinterlegt man die Tage dagegen unter "Krankmeldung" ist später nicht mehr ersichtlich, ob es sich um eine Erkrankung des Mitarbeiters oder um die Pflege eines Kindes gehandelt hat. Die Unterscheidung ist aber wichtig, damit unsere Verwaltung sieht, ob der Kollege noch Pflege-Tage zur Verfügung hat, oder Urlaub für die Zeit nehmen muss.

Viele Grüße

Michael Schmiechen
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Re: Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

Beitragvon Michael Schmiechen » Mo. 16. Jan 2017, 15:21

Hallo,

die Erfassung sollte über den Bereich "Krankheit". Hier kann auch der Grund der Abwesenheit hinterlegt werden. Ich empfehle eine auch eine separate Leistungsart "Kindskranheit" für die Zeiterfassung der Tage für die bessere Trennung später im Reporting.

Bertling
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Re: Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

Beitragvon Bertling » Mo. 13. Feb 2017, 12:38

Hallo Herr Schmiechen,

wenn ich "Kind krank" über den Bereich Krankheit erfasse, dann kann ich aber nur eine Leistungsart auswählen, nämlich "Krankheit" und keine weitere Leistungsart wie z.B. "Kindskranheit" deren Anlage sie ja empfehlen für das Controlling.
Gibt es die Möglichkeit verschiedene Krankheiten im Bereich Krankheit zu hinterlegen? z.B. jeweils eine Leistungsart für "Krankheit", "kind krank", "Mutterschutz", etc.
Das Problem ist ja auch, dass diese "Krankheiten" unterschiedlich Kosten:
"Krankheit" nur zu einem bestimmten Prozentsatz, Rest übernimmt Kasse.
"Kind krank" kostet dem Arbeitgeber gar nichts, weil es komplett die Kasse übernimnmt und
"Mutterschutz" ist wieder ein anderer Kostenanteil für den Arbeitgeber

Danke schon mal!
Vg,

Michael Schmiechen
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Re: Freistellung wegen Erkrankung des Kindes

Beitragvon Michael Schmiechen » Mo. 13. Feb 2017, 13:49

Hallo Frau Bertling,

Sie können weitere Krankheitsleistungsarten im Bereich Leistungsarten anlegen. Allerdings kann nur eine Leistungsart für den Automatismus (Übertragung der Kranheitszeit in die Zeiterfassung) hinterlegt werden. Deshalb soll die Standard-Krankheits-Leistungsart für die Kranmeldung hinterlegt werden. Für die anderen Kranheitsfälle muss die Zeiterfassung für den Zeitraum manuelle über die Zeiterfassung hinterlegt werden.